beeidigte Übersetzungen
Wenn ein Dokument mit rechtlichem Wert übersetzt wird, muss es, um seinen besonderen Wert auch in einem fremden Land zu erhalten, eine Bescheinigung des Übersetzers über die Richtigkeit des übersetzten Textes enthalten.
Diese Bescheinigung wird als eidesstattliche Erklärung oder beeidigte Übersetzung bezeichnet. Erst durch die Beglaubigung erhält das übersetzte Dokument also den gleichen rechtlichen Wert wie das Original.
Beglaubigte und beeidigte Übersetzungen sind nicht dasselbe
Wenn ein professioneller Übersetzer eine Übersetzung anfertigt, bescheinigt er auch die Richtigkeit des Geschriebenen und die Zuverlässigkeit seiner Arbeit. Es ist eine persönliche Erklärung, eine Übernahme der Verantwortung für den in eine Fremdsprache übersetzten Text. In diesem Fall spricht man von einer beglaubigten Übersetzung, d.h. von der Übernahme der Verantwortung für die geleistete Arbeit durch den Übersetzer bzw. die Agentur.
Bei Übersetzungen von juristischen Dokumenten, wie z. B. akademischen Titeln, persönlichen Urkunden oder beruflichen Zeugnissen, besteht nicht nur die Pflicht zur Genauigkeit des übersetzten Textes, sondern es ist auch notwendig, dass diese Dokumente in einem anderen Land als dem eigenen den gleichen rechtlichen Wert behalten. Damit dies der Fall ist, muss das Dokument beglaubigt werden, bzw. eine beeidigte Übersetzung vorgelegt werden. Die Beeidigung einer Übersetzung kann vor einem Standesbeamten oder einem Notar erfolgen.
Wann wird eine beeidigte Übersetzung benötigt?
Sehr oft ist es für die Übermittlung von Dokumenten an ausländische Institutionen erforderlich, dass die Übersetzung beglaubigt wird, während in anderen Fällen nur eine "beglaubigte Übersetzung" erforderlich ist, d.h. eine Übersetzung, die eine Erklärung über die fachliche Kompetenz und den guten Glauben des Übersetzers enthält, der sie angefertigt hat.
Soll die beglaubigte Übersetzung ins Ausland versandt werden, muss die beglaubigte Erklärung vom zuständigen Staatsanwalt bei Gericht oder von einem Notar legalisiert werden.
Die Legalisation dient dazu, die Herkunft der Urkunden, die Identität und die Qualifikation der Unterzeichner zu bescheinigen. Sie besteht in der amtlichen Bescheinigung der Rechtsstellung des Übersetzers, der das Dokument unterzeichnet hat, und der Echtheit der Unterschrift.
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